Buchungen von privaten Reisebussen, Minibussen und Gruppentransporten.
Version 3.0 · Gültig ab 31. Juli 2026
Diese Bedingungen sind auf das Vermittler- und Transportorganisationsmodell von BusCom zugeschnitten und unterscheiden zwischen Geschäftskunden und Verbrauchern. Sie verbinden kommerzielle Schutzbestimmungen mit zwingenden Verbraucher- und Fahrgastrechten.
Die Buchungsbestätigung sollte stets die vertragschließende Gesellschaft nennen, angeben, ob BusCom als Organisator oder als Beförderer auftritt, sowie Leistung, Preis, enthaltene Leistungen, Zahlungsfristen und einen etwaigen abweichenden Stornierungsplan ausweisen.
„BusCom“ bezeichnet SIA „BCOM TRAVEL“, Registrierungsnummer 40203370984, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wie auf der jeweiligen Rechnung angegeben, sofern registriert, Anschrift Mālpils iela 2B-1, Rīga, LV-1013, Lettland, tätig unter der Marke BusCom.
„Kunde“ bezeichnet die Person oder Organisation, die eine Buchung anfragt, annimmt oder bezahlt. „Verbraucher“ bezeichnet eine natürliche Person, die überwiegend außerhalb ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. „Geschäftskunde“ bezeichnet jeden anderen Kunden.
„Buchung“ bezeichnet die vereinbarte Charter-, Transfer-, Rundreise-, Shuttle-, Zurverfügungstellungs- oder verwandte Leistung, die in der schriftlichen Buchungsbestätigung beschrieben ist. „Transportunternehmer“ bezeichnet den unabhängigen konzessionierten Beförderer, der die Beförderung ganz oder teilweise tatsächlich durchführt. „Fahrgast“ bezeichnet eine im Rahmen der Buchung beförderte Person.
Das Angebot, die Buchungsbestätigung, etwaige ausdrücklich einbezogene Sonderbedingungen und diese Bedingungen bilden zusammen den Vertrag.
BusCom ist Transportorganisator, Vermittler und Buchungskoordinator, sofern die Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich angibt, dass BusCom selbst der ausführende Beförderer ist.
BusCom kann Kapazitäten von unabhängigen konzessionierten Unternehmern beziehen und die operative Durchführung an Subunternehmer vergeben. Der Transportunternehmer kontrolliert während der Durchführung Fahrzeug, Fahrer, Sicherheit, Streckenmachbarkeit und Rechtskonformität.
BusCom bleibt für seine eigenen vertraglichen Pflichten verantwortlich und nutzt diese Klausel nicht, um zwingende Haftung auszuschließen. Die Identität des vorgesehenen Unternehmers kann sich vor oder während der Leistung ändern, soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist.
Ein Angebot beruht auf den übermittelten Informationen und stellt keine Reservierung dar, sofern es nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist. Die Verfügbarkeit von Fahrzeug und Unternehmer kann sich bis zum Eingang der schriftlichen Bestätigung und der erforderlichen Zahlung ändern.
Ein Angebot gilt für den angegebenen Zeitraum, andernfalls für 7 Kalendertage, kann jedoch vor Annahme zurückgezogen werden, wenn sich Verfügbarkeit, Steuern, Wechselkurse, Kraftstoffkosten, Maut oder Lieferantenpreise wesentlich ändern.
Der Kunde muss vor Annahme sämtliche Daten, Ortszeiten, Adressen, Fahrgastzahlen, Gepäck, Zwischenstopps, enthaltene und ausgeschlossene Leistungen, Fahrzeuganforderungen und besonderen Bedürfnisse prüfen.
Eine verbindliche Buchung kommt zustande, wenn BusCom nach Erhalt der erforderlichen Annahme und Zahlung eine schriftliche Bestätigung erteilt, sofern die Bestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht.
Die Annahme kann durch schriftliche Zustimmung, elektronische Signatur, Online-Annahme oder die für die Buchung angeforderte Zahlung erfolgen. Wer für eine Organisation handelt, bestätigt damit seine Vertretungsmacht.
Eine Angebotsanfrage, eine vorläufige Option oder eine automatische Zahlungsbestätigung allein garantieren keine Buchung.
Der bestätigte Preis umfasst nur die angegebenen Leistungen und Inklusivleistungen. Sofern nicht anders angegeben, sind Parkgebühren, städtische Genehmigungen, Fähren, Unterkunft und Verpflegung der Fahrer, zusätzliche Kilometer oder Zeit, außergewöhnliche Reinigung, Veranstaltungsgebühren, Reiseleiter und Ausgaben der Fahrgäste nicht enthalten.
Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den Vertragsparteien, der Strecke und den geltenden Regeln zum Leistungsort. Maßgeblich sind Rechnung und Bestätigung. Der Kunde muss zutreffende Umsatzsteuer- und Rechnungsangaben machen.
BusCom kann einen offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehler vor der Leistungserbringung berichtigen. Nach der Bestätigung setzt eine Preisänderung eine vertragliche Grundlage, eine vom Kunden gewünschte Änderung, eine neue Steuer oder behördliche Abgabe oder einen anderen nach zwingendem Recht zulässigen Umstand voraus.
Die Fristen für Anzahlung und Restzahlung sind im Angebot oder in der Rechnung angegeben. Die Einhaltung der Zahlungsfristen ist wesentlich, da BusCom gegebenenfalls nicht erstattungsfähige Lieferantenkapazitäten binden muss.
BusCom kann eine noch nicht erbrachte Buchung stornieren oder aussetzen, wenn die Zahlung nach angemessener Mahnung überfällig ist. Bereits angefallene oder vertraglich gebundene Beträge können weiterhin geschuldet bleiben.
Die Zahlung ist erst mit Eingang verfügbarer Mittel abgeschlossen. Bankgebühren, Zwischenbankentgelte und Währungsumrechnungskosten trägt der Zahlende.
Für Zahlungsmittel, bei denen dies untersagt ist, wird kein Aufschlag erhoben. Ein zulässiges Entgelt für Firmen-, Geschäfts- oder ausgenommene Kartensysteme wird vor der Zahlung offengelegt und übersteigt nicht die tatsächlichen angemessenen Bearbeitungskosten.
Sofern ein Angebot keinen abweichenden, ausdrücklich angenommenen Plan vorsieht, gelten die folgenden Standard-Stornogebühren bezogen auf den Gesamtbuchungspreis:
| Eingang der Stornierung | Gebühr |
|---|---|
| Mehr als 60 Tage vor der ersten Leistung | 15 % |
| 31–60 Tage | 30 % |
| 15–30 Tage | 50 % |
| 8–14 Tage | 75 % |
| 0–7 Tage oder Nichterscheinen | 100 % |
Sind BusCom oder dem Unternehmer speziell für die Buchung höhere, nicht erstattungsfähige Drittkosten entstanden und wurden diese fair offengelegt oder waren sie vernünftigerweise unvermeidbar, kann die Gebühr diesen nachgewiesenen Schaden abbilden, vorbehaltlich zwingenden Verbraucherrechts.
Eine Verringerung von Fahrgastzahlen, Stunden, Kilometern oder Fahrzeugen nach der Bestätigung führt nicht automatisch zu einer Preisminderung, da Kapazitäten bereits gebunden sein können. BusCom schreibt tatsächliche Einsparungen gut, soweit diese vernünftigerweise erzielbar sind.
Verbraucherrechte, auf die nicht wirksam verzichtet werden kann, bleiben unberührt. Das gesetzliche Widerrufsrecht kann für Personenbeförderung oder Freizeitdienstleistungen zu einem bestimmten Termin ausgeschlossen sein, soweit das anwendbare Recht dies vorsieht.
Änderungen werden erst wirksam, wenn BusCom sie schriftlich annimmt. Zusätzliche Zeit, Strecke, Fahrzeuge, Fahrer, Genehmigungen, Parkgebühren, Maut, Unterkunft, Lieferantenkosten und Verwaltungsaufwand können dem Preis hinzugerechnet werden.
Eine wesentliche Änderung kann ein neues Angebot erfordern. Kann die Änderung nicht umgesetzt werden, bleibt die ursprüngliche Buchung verbindlich, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
Der Kunde darf wesentliche Änderungen von Strecke, Zeitplan oder Zahlung nicht unmittelbar mit einem Fahrer vereinbaren. Sicherheitsbedingte Anpassungen durch einen Fahrer ändern den Vertrag nicht, sofern BusCom sie nicht bestätigt.
BusCom kann den vorgesehenen Transportunternehmer, Fahrer, die Fahrzeugmarke, das Modell, die Farbe, das Baujahr oder die Ausstattung durch ein angemessen gleichwertiges oder größeres zulässiges Fahrzeug ersetzen, soweit dies betrieblich erforderlich ist und die wesentliche Leistung sowie die bestätigte Kapazität erhalten bleiben.
Wurde eine bestimmte Eigenschaft in der Buchungsbestätigung ausdrücklich zugesichert und kann sie nicht bereitgestellt werden, sucht BusCom nach einer angemessenen Alternative oder einem verhältnismäßigen Ausgleich.
Kann BusCom einen wesentlichen Teil der Buchung aus Gründen, die in seinen Verantwortungsbereich fallen, nicht erbringen, kann es Nacherfüllung, eine Alternative, eine Preisminderung oder eine Erstattung für den nicht erbrachten Teil anbieten, vorbehaltlich zwingender Rechte.
BusCom kann stornieren, wenn die Durchführung rechtswidrig, unsicher, sanktionsbehaftet oder unmöglich wäre oder durch Nichtzahlung, falsche Angaben, missbräuchliches Verhalten oder höhere Gewalt wesentlich beeinträchtigt wird.
Von Transportunternehmern wird erwartet, dass sie über die im Einsatzland erforderlichen Lizenzen, Versicherungen und Genehmigungen verfügen und verkehrssichere Fahrzeuge sowie rechtlich qualifizierte Fahrer stellen.
Fahrzeugfotos und -beschreibungen sind beispielhaft, sofern nicht ein bestimmtes Fahrzeug ausdrücklich zugesichert wurde. Geringfügige Abweichungen bei Sitzanordnung, Beschriftung, Farbe, Ausstattung oder Stauraum stellen keine Vertragsverletzung dar, wenn die bestätigten Kernanforderungen erfüllt sind.
WLAN, USB-Anschlüsse, Toiletten, Unterhaltungssysteme, Klimaanlage und ähnliche Ausstattungsmerkmale stehen nach Verfügbarkeit zur Verfügung und können während der Leistung ausfallen. BusCom unternimmt angemessene Anstrengungen, garantiert jedoch keinen unterbrechungsfreien Betrieb, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Der Kunde muss vollständige Adressen, Ortszeiten, Flug- oder Zugnummern sowie eine erreichbare Telefonnummer der Gruppenleitung angeben.
Sofern nicht anders bestätigt, beträgt die enthaltene Wartezeit 20 Minuten bei gewöhnlichen Abholungen und 60 Minuten ab der tatsächlichen Landung bei Flughafenabholungen, sofern korrekte Fluginformationen übermittelt wurden. Zusätzliche Wartezeit ist kostenpflichtig und unterliegt den Lenkzeitgrenzen.
Kann die Gruppe nicht gefunden werden, unternehmen Fahrer und BusCom angemessene Kontaktversuche. Die Leistung kann nach Ablauf der enthaltenen Zeit als Nichterscheinen behandelt werden oder früher, wenn weiteres Warten gegen Recht verstoßen oder eine andere Leistung beeinträchtigen würde.
Die Hinweise zu Treffpunkten an Flughäfen sind unterschiedlich. Der Kunde muss die Bestätigung prüfen und das Telefon der Gruppenleitung eingeschaltet lassen.
Fahrt- und Ankunftszeiten sind Schätzungen. Verkehr, Unfälle, Baustellen, Grenzkontrollen, Fähren, Streiks, Demonstrationen, Wetter, polizeiliche Maßnahmen, Veranstaltungen und Fahrzeugbeschränkungen können zu Verzögerungen führen.
Der Kunde muss ausreichende Zeitpuffer für Flüge, Züge, Fähren, Kreuzfahrten, Zeremonien, Aufführungen und andere termingebundene Ereignisse einplanen. BusCom garantiert keinen Anschluss, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
Gegenüber Geschäftskunden haftet BusCom nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, verpasste Gelegenheiten, Reputationsschäden oder die Kosten eines verpassten Anschlusses, außer soweit die Haftung nicht wirksam ausgeschlossen werden kann.
Soweit eine Überwachung enthalten ist, handelt es sich um eine Bemühensleistung, die von zutreffenden Referenzen und zuverlässigen Drittdaten abhängt.
Eine erhebliche Verspätung, Umleitung, Annullierung oder Terminaländerung kann eine Umplanung, zusätzliche Wartezeit, ein neues Fahrzeug oder einen neuen Preis erfordern. Kann das ursprüngliche Fahrzeug oder der Fahrer rechtlich nicht verbleiben, sucht BusCom nach einer Alternative, kann deren Verfügbarkeit aber nicht garantieren.
Der Kunde bleibt verpflichtet, BusCom unverzüglich über Änderungen zu informieren, und trägt Kosten, die nicht von Fluggesellschaft, Bahn, Fährbetreiber oder Reiseversicherung erstattet werden.
Alle Reiseverläufe unterliegen den geltenden Vorschriften zu Lenkzeiten, Ruhezeiten, Arbeitszeit, Kabotage, Genehmigungen, Straßenzugang, Fahrzeuggewicht und Sicherheit.
Weder Kunde noch Fahrgast dürfen von einem Fahrer verlangen, gegen das Gesetz zu verstoßen. BusCom kann Zeiten ändern, zusätzliche Fahrer einsetzen, Leistungen aufteilen oder einen Reiseverlauf kürzen, soweit dies zur Einhaltung der Vorschriften erforderlich ist.
Macht eine vom Kunden verursachte Verzögerung den bestätigten Reiseverlauf rechtswidrig oder unmöglich, kann der betroffene Teil ohne Erstattung geändert oder ausgelassen werden; BusCom bemüht sich jedoch angemessen um eine rechtskonforme Lösung.
Ist die Fahrerunterkunft nicht enthalten, muss der Kunde ein sicheres Einzelzimmer mit eigenem Bad, Frühstück, geeignete Ruhebedingungen und einen zulässigen Busparkplatz in der Nähe des Gruppenhotels stellen und bezahlen.
Die Angaben zur Unterkunft müssen so früh vorliegen, dass Strecke und Ruhezeitkonformität bestätigt werden können. Unzureichende oder weit entfernte Unterkünfte können zusätzliche Transfer-, Park- oder Fahrerkosten verursachen.
Bei langen Reisen können zusätzliche Fahrer, lokale Fahrer, Leerkilometer für die Anfahrt, Fähren, Maut und Nachtparkplätze erforderlich werden und wie im Angebot ausgewiesen berechnet werden.
Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Haltepunkte für das gebuchte Fahrzeug rechtlich und physisch erreichbar sind, und enge Straßen, Gewichtsbeschränkungen, niedrige Brücken, Privatstraßen, Fußgängerzonen, veranstaltungsbedingte Sperrungen und Beschränkungen an Veranstaltungsorten offenlegen.
Der Fahrer kann den nächstgelegenen sicheren und zulässigen Ort oder eine alternative Route nutzen. Eine Haus-zu-Haus-Zufahrt wird nicht garantiert.
Genehmigungen, Parkgebühren, Maut und Umweltzonengebühren sind nur enthalten, soweit dies angegeben ist. Nicht offengelegte oder neu eingeführte Gebühren können in Rechnung gestellt werden.
Fahrgast- und Gepäckmengen müssen innerhalb der bestätigten Kapazität bleiben. Übergroßes Gepäck, Musikinstrumente, Sportausrüstung, Fahrräder, Mobilitätshilfen, Messegut, Kinderwagen und Tiere sind vor der Bestätigung anzumelden.
Der Fahrer kann jeden Gegenstand ablehnen, der nicht sicher, rechtmäßig oder ohne Schaden befördert werden kann. Ein Sitzplatz darf nicht für ungesicherte schwere Ausrüstung genutzt werden.
Der Kunde ist für das Verladen, Kennzeichnen und Abholen von Gepäckstücken verantwortlich, sofern eine Unterstützung nicht ausdrücklich enthalten ist.
Rollstuhllifte, Rollstuhlplätze, barrierefreie Fahrzeuge, Kindersitze und sonstige Spezialausstattung werden nur gestellt, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.
Der Veranstalter muss Bedürfnisse zutreffend mitteilen und persönliche Assistenz organisieren, die nicht Teil der Beförderung ist. Zertifizierte Assistenzhunde werden nach Maßgabe des anwendbaren Rechts befördert, sofern sie angemeldet wurden.
Der Veranstalter ist für Aufsicht, Einwilligungen, Kinderschutz, Fahrgastzählung und gesetzlich vorgeschriebene Kinderrückhaltesysteme verantwortlich, sofern BusCom deren Bereitstellung nicht ausdrücklich zusagt.
Fahrgäste müssen rechtmäßige Anweisungen des Fahrers befolgen, vorhandene Sicherheitsgurte anlegen, bei Bedarf sitzen bleiben und Verhalten unterlassen, das gefährlich, beleidigend, diskriminierend, rechtswidrig oder schädigend ist.
Rauchen und illegale Drogen sind verboten. Alkohol, Speisen, Dekoration, Werbeanbringung, Haustiere und verstärkte Musik bedürfen der vorherigen Zustimmung und unterliegen den Regeln des Unternehmers sowie dem örtlichen Recht.
Ein Fahrer kann die Beförderung verweigern oder beenden, wenn das Verhalten ein Sicherheits-, Rechts- oder erhebliches Schadensrisiko begründet. Für Leistungsausfälle infolge von Fehlverhalten der Fahrgäste besteht kein Erstattungsanspruch.
Der Kunde haftet für angemessene, nachgewiesene Kosten für Reinigung, Reparatur, Ersatz, Verzögerung und Nutzungsausfall, die durch den Kunden oder Fahrgäste verursacht wurden.
Beispiele sind Erbrechen, Rauchen, Flecken, beschädigte Einbauten, Graffiti, übermäßiger Abfall, verstopfte Toiletten und unerlaubte Dekoration.
BusCom kann für Gruppen oder Leistungen mit erhöhtem Risiko eine Kaution verlangen. Jeder Abzug wird erläutert und durch angemessene Nachweise belegt.
Fahrgäste bleiben für ihr persönliches Eigentum verantwortlich. BusCom und der Transportunternehmer haften nicht für unbeaufsichtigte oder vergessene Gegenstände, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Fundstücke können für begrenzte Zeit aufbewahrt und auf Kosten des Eigentümers zurückgesandt werden. Abhol-, Kurier-, Verwaltungs- und Zollgebühren können anfallen.
Bei Panne, Unfall, Erkrankung oder einem sonstigen betrieblichen Notfall unternehmen BusCom und der Transportunternehmer angemessene Schritte zum Schutz der Fahrgäste sowie zur Wiederherstellung oder zum Ersatz der Leistung.
Ein Ersatzfahrzeug kann vom ursprünglichen Fahrzeug abweichen und ein Umsteigen erfordern. Die Rechtsbehelfe richten sich nach den Umständen, dem betroffenen Leistungsteil und den zwingenden Fahrgastrechten.
Keine Partei haftet für Nichterfüllung oder Verzögerung durch Ereignisse außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, einschließlich schwerer Unwetter, Naturkatastrophen, Epidemie- oder Pandemiemaßnahmen, Krieg, Terrorismus, ziviler Unruhen, staatlicher Maßnahmen, Sanktionen, Grenzschließungen, größerer Straßensperrungen, flächendeckender Streiks, Cybervorfälle mit Auswirkung auf wesentliche Systeme oder vergleichbarer außergewöhnlicher Ereignisse.
Die betroffene Partei muss die andere benachrichtigen und angemessen schadensmindernd handeln. BusCom kann eine Umplanung, eine alternative Leistung oder die Erstattung des nicht erbrachten Teils abzüglich rechtmäßiger und nachgewiesener nicht erstattungsfähiger Kosten anbieten.
Der Kunde darf die Leistung nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen und BusCom oder einen Unternehmer nicht veranlassen, gegen Sanktions-, Exportkontroll-, Aufenthalts-, Menschenhandels-, Zoll- oder Sicherheitsvorschriften zu verstoßen.
BusCom kann verhältnismäßige Prüfungen durchführen und eine Buchung ablehnen oder beenden, wenn die Durchführung ein rechtliches oder erhebliches Reputationsrisiko begründen würde.
Betriebliche Probleme sollten unverzüglich über den Notfallkontakt in der Bestätigung gemeldet werden, damit BusCom die Möglichkeit hat zu helfen.
Eine schriftliche Beschwerde sollte innerhalb von 14 Kalendertagen mit Buchungsreferenz, Sachverhalt, Zeiten, Nachweisen und gewünschtem Ergebnis eingereicht werden. Eine spätere Beschwerde wird gleichwohl berücksichtigt, soweit zwingendes Recht dies verlangt; eine Verzögerung kann die Aufklärung jedoch erschweren.
BusCom bemüht sich um eine zeitnahe Eingangsbestätigung und eine begründete Antwort innerhalb einer angemessenen Frist.
Nichts schließt die Haftung für Tod oder Körperverletzung infolge Fahrlässigkeit, für Arglist, vorsätzliches Fehlverhalten oder eine Haftung aus, deren Ausschluss oder Beschränkung zwingendes Recht nicht zulässt.
Gegenüber Geschäftskunden haftet BusCom nur für unmittelbare, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden aus einer nachgewiesenen Pflichtverletzung. Es haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Vermögensschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, Geschäfts, entgangener Gelegenheiten, Reputation, Einsparungen, Veranstaltungen oder Anschlüsse. Vorbehaltlich nicht ausschließbarer Haftung ist die Gesamthaftung für eine Buchung auf den an BusCom für diese Buchung gezahlten Betrag begrenzt.
Gegenüber Verbrauchern gelten Beschränkungen nur insoweit, als zwingendes Verbraucher- und Fahrgastrecht dies zulässt.
BusCom haftet nicht für Schäden aufgrund unzutreffender Angaben, unzugänglicher Orte, nicht angemeldeter Bedürfnisse, des Verhaltens von Fahrgästen, externer Verkehrsstörungen oder Kundenanweisungen, die mit Recht oder Sicherheit unvereinbar sind.
Ein Geschäftskunde erstattet BusCom angemessene Drittansprüche, Verluste und Kosten, die durch wesentlich unzutreffende Angaben, Fehlverhalten von Fahrgästen, nicht autorisierte Anweisungen, Fahrzeugschäden, Rechtsverstöße oder Vertragsverletzungen verursacht wurden, außer soweit sie von BusCom verursacht wurden.
Zwingende Fahrgastrechte nach nationalem Recht und anwendbarem EU-Recht bleiben unberührt. Die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 betrifft vorrangig den Linienverkehr mit Kraftomnibussen; einzelne Bestimmungen können jedoch unter bestimmten Umständen Anwendung finden.
Kunden und Fahrgästen wird empfohlen, geeignete Reise-, Rücktritts-, Kranken-, Veranstaltungs- und Sachversicherungen abzuschließen. BusCom ist kein Versicherer.
Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet. Der Kunde muss Fahrgastdaten rechtmäßig bereitstellen und die Erklärung den betroffenen Personen zugänglich machen.
Für eine bestätigte Leistung kann BusCom die betrieblich erforderlichen Mindestinformationen mit dem beauftragten Unternehmer und Fahrer teilen, einschließlich der Angaben zur Gruppenleitung. Vor der Bestätigung sollten Identität und direkte Kontaktdaten nicht allein zur Preisermittlung weitergegeben werden.
Angebote, Lieferantenidentitäten, ausgehandelte Preise, Verfügbarkeiten und kommerzielle Methoden sind vertrauliche Geschäftsinformationen, sofern sie als solche gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise so zu verstehen sind.
Ein Geschäftskunde darf vertrauliche Lieferanteninformationen, die ihm ausschließlich über BusCom bekannt wurden, nicht wissentlich nutzen, um BusCom bei derselben konkret angebotenen Beförderung während der Angebotsgültigkeit und für 12 Monate danach zu umgehen. Diese Klausel steht der Nutzung eines Lieferanten nicht entgegen, der vor der Vermittlung unabhängig bekannt und dokumentiert war, ebenso wenig öffentlichen Vergabeverfahren oder dem üblichen Marktwettbewerb.
Jeder Rechtsbehelf muss dem nachgewiesenen Schaden und dem anwendbaren Recht angemessen sein; diese Klausel schränkt die Wahlfreiheit von Verbrauchern nicht ein.
Website-Inhalte, Marken, Angebote, Vorlagen, Texte, Grafiken, Datenbanken und Software stehen im Eigentum von BusCom oder sind an BusCom lizenziert und dürfen ohne Erlaubnis nicht kopiert, ausgelesen, erneut veröffentlicht oder kommerziell verwertet werden, außer soweit das Gesetz dies erlaubt.
Website-Informationen sind allgemeiner Natur und können sich ändern. Für eine bestätigte Buchung gilt deren Bestätigung, nicht spätere Änderungen der Website.
E-Mails an die für die Buchung verwendete Adresse sind der primäre Kanal. Messenger-Dienste und Telefon können betrieblich genutzt werden; wesentliche Änderungen müssen jedoch von BusCom schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde muss seine Kontaktdaten aktuell halten und Nachrichten zeitnah zum Leistungstermin überwachen.
Elektronische Aufzeichnungen, CRM-Protokolle, Zahlungsnachweise und schriftlicher Schriftverkehr können als Beweismittel verwendet werden, ohne dass eine Partei daran gehindert wird, einen Fehler zu beanstanden.
BusCom kann Beförderungs- und unterstützende Leistungen an Subunternehmer vergeben und den Vertrag im Rahmen einer echten Umstrukturierung, eines Verkaufs oder einer Übertragung des BusCom-Geschäfts abtreten, sofern die Rechte des Kunden nicht wesentlich verkürzt werden.
Der Kunde darf eine Buchung ohne schriftliche Zustimmung nicht übertragen; ein Gruppenveranstalter kann jedoch eine andere verantwortliche Person benennen, sofern BusCom benachrichtigt wird.
Diese Bedingungen beseitigen keine zwingenden Verbraucherrechte. Steht eine Bestimmung im Widerspruch zu zwingendem Recht, geht die zwingende Regelung vor und die übrigen Bestimmungen bleiben bestehen.
Ein Verbraucher kann ein Verfahren vor jedem nach zwingenden Zuständigkeitsregeln eröffneten Gericht einleiten. Ein Verweis auf lettische Gerichte ist gegenüber einem Verbraucher nicht ausschließlich, soweit EU-Recht oder nationales Recht etwas anderes vorsieht.
BusCom wird sich nicht auf eine Bestimmung berufen, die gegenüber einem Verbraucher unfair, intransparent oder unwirksam ist.
Für den Vertrag gilt lettisches Recht, ohne dass einem Verbraucher der zwingende Schutz des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit dieser Schutz Anwendung findet.
Gegenüber Geschäftskunden sind die Gerichte Lettlands ausschließlich zuständig, sofern die Buchungsbestätigung nicht ein Schiedsverfahren oder einen anderen schriftlich vereinbarten Gerichtsstand vorsieht.
Vor Einleitung eines Verfahrens sollten die Parteien eine gütliche schriftliche Einigung versuchen. Dies hemmt zwingende Verjährungsfristen nur, wenn dies vereinbart wurde.
Ist eine Bestimmung unwirksam, wird sie im geringstmöglichen Umfang angepasst oder gestrichen; die übrigen Bestimmungen bleiben bestehen.
Die Nichtausübung eines Rechts stellt keinen Verzicht dar. Ein Verzicht bedarf der Schriftform.
Der Vertrag ist die vollständige Vereinbarung über die Buchung, ausgenommen Arglist und Zusicherungen, die nicht wirksam ausgeschlossen werden können.
Maßgeblich ist die englische Fassung, sofern zwingendes Recht nichts anderes verlangt. Übersetzungen dienen der Bequemlichkeit, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Änderungen dieser Website-Bedingungen gelten für die Zukunft. Für eine bestätigte Buchung bleibt die in sie einbezogene Fassung maßgeblich.
Fragen zu diesen Bedingungen: contact@buscom.info. Siehe auch die Zusammenfassung der Buchungsbedingungen in verständlicher Sprache.